Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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54290 Trier

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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Urteile Filesharing

 

Die erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen stützt sich unter anderem auf folgende Angriffspunkte: 
 


 

 

  • Die angeblich zur Verfügung gestellte Datei ist ein Fake ("Datenmüll").

 

 

  • Einbruch in das verschlüsselte (WPA, WEP etc.) WLAN-Netzwerk..

 

 

 

  • Bei der Abmahnung handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung.

 

  • Die geltend gemachten Anwaltskosten sind mangels Begründetheit der Abmahnung nicht berechtigt.

 

  • Die geltend gemachten Anwaltskosten nach dem RVG sind mangels Entstehung nicht gerechtfertigt (Pauschalvergütungsvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und "Abmahnkanzleien").

 

 

  • Die Abmahnkosten bei der begründeten Abmahnung sind gem. § 97aUrhG auf 100,00 € begrenzt.

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