Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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Umlagefähigkeit von Betriebskosten

Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitpunkt umgelegt werden, in dem sie entstehen.

(BGH VIII ZR 221/08)

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