Abofallen im Internet
In dem entschiedenen Fall hatte der Betreiber www.open-download.de suggeriert, dass kostenlose Software auch bei ihm kostenlos heruntergeladen werden könne, dennoch aber später eine Rechnung versandt. Das Landgericht Mannheim vertrat die Auffassung, dass der Anbieter dem Nutzer dessen Anwaltskosten für die Abwehr der Forderung zu erstatten hat.
(Landgericht Mannheim, Urteil vom 14.01.2010- 10 S 53/09)