Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

Zuckerbergstraße 25
54290 Trier

Tel.: +49 (651) 9919072
Fax.: +49 (651) 9919056

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Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung erhalten?

Wir helfen Ihnen sofort weiter. 

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Die Kanzlei Kreuter berät und vertritt Abgemahnte bundesweit. Im Bereich der Abmahnung (wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen) sind vertiefte Kenntnisse des Anwalts im Urheberrecht unbedingt erforderlich. Daneben sind die besonderen Kentnisse der technischen Aspekte (Beweisgewinnung beim filesharing, Speicherung der IP-Adressen, Anti-Piracy-Software beim Einsatz auf Tauschbörsen im Internet, Hashwerte, und die hierbei jeweils existierenden Fehlerquellen) für die erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen unerlässlich. 

Ihnen wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk z.B. auf einer Tauschbörse im Internet zum Download angeboten zu haben (sog. filesharing), oder die Abmahnung bezieht sich auf eine unerlaubte Verwendung angeblich geschützer Fotos bei ebay oder auf der eigenen Website? 

Nun werden Sie aufgefordert, innerhalb einer (meist sehr kurz bemessenen) Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. 

Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, Schadensersatz sowie Anwaltskosten zu zahlen. In der Regel zwischen 350,00 € und über 1000,00 €. 

Sie sollten die Abmahnung keinesfalls ignorieren und die gesetzten Fristen verstreichen lassen, denn so riskieren Sie eine einstweilige Verfügung. 

Andererseits ist dringend davon abzuraten, die vorgefertigte Unterlassungserklärung unverändert zu unterschreiben. Denn diese enthält fast immer nachteilige Klauseln wie etwa ein Schuldanerkenntnis. 

Es empfiehlt sich in der Regel, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Hierbei sind jedoch zwingend die jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. 

Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Zahlungsansprüche häufig komplett zurückweisen oder zumindest erheblich reduzieren lassen.

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