„Strafverteidigung ist Kampf“
(Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers)
Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Kreuter seit Jahren bundesweit Mandanten im gesamten Strafrecht. Zu den Schwerpunktbereichen seiner Tätigkeit gehören folgende Teilgebiete:
-allgemeines Strafrecht, z.B. Diebstahl (§§ 242 ff. StGB), Betrug (§§ 263 ff. StGB) oder Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)
-Verkehrsstrafrecht, z.B. Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§§ 315 b ff. StGB), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
-Jugendstrafrecht
-Betäubungsmittelstrafrecht
Rechtsanwalt Kreuter vertritt Sie als Strafverteidiger auch in den Rechtsmittelverfahren, wie
-Berufung
-Revision und
-Wiederaufnahmeverfahren
In keinem anderen rechtlichen Bereich wird der Mandant so gravierend und existentiell von staatlicher Macht bedroht wie im Strafverfahren. Die Verantwortung des Strafverteidigers ist enorm, seine Kompetenz und Kampfbereitschaft in besonderem Maße gefragt.
Die erfolgreiche Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren.
Hier werden die wesentlichen Weichen für eine später unter Umständen stattfindende Hauptverhandlung gestellt.
Der Strafverteidiger sorgt vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis zum Ende der Hauptverhandlung dafür, dass die verfassungs- und verfahrensrechtlich garantierten Rechte des Mandanten uneingeschränkt gewahrt bleiben.