Die erfolgreiche Abwehr von Abmahnungen stützt sich unter anderem auf folgende Angriffspunkte:
- Die angeblich zur Verfügung gestellte Datei ist ein Fake ("Datenmüll").
- Einbruch in das verschlüsselte (WPA, WEP etc.) WLAN-Netzwerk..
- Bei der Abmahnung handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung.
- Die geltend gemachten Anwaltskosten sind mangels Begründetheit der Abmahnung nicht berechtigt.
- Die geltend gemachten Anwaltskosten nach dem RVG sind mangels Entstehung nicht gerechtfertigt (Pauschalvergütungsvereinbarungen zwischen Rechteinhabern und "Abmahnkanzleien").
- Der geltend gemachte Schadensersatzanspruch in Anlehnung an die Lizenzanalogie ist unangemessen hoch.
- Die Abmahnkosten bei der begründeten Abmahnung sind gem. § 97aUrhG auf 100,00 € begrenzt.