Abzocke im Internet- Internet-Abofalle II
Auch das Amtsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die anwaltliche Geltendmachung solcher Forderungen einen Schadensersatzanspruch des Geschädigten begründen könne, wenn die Geltendmachung dieser Forderung Beihilfe zu einem versuchten Betrug darstellt. Der Geschädigte kann den Ersatz der ihm entstandenen Anwaltskosten ersetzt verlangen.
(Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2010- 9 C 93/09)