Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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Anspruch auf Ersatz der vollen Reparaturkosten

Hat der Geschädigte einen alternativen Reparaturweg mit Gebrauchtteilen gewählt und dabei das Fahrzeug dennoch vollständig und fachgerecht wiederhergestellt sowie hierbei den Aufwand unter 130 % des Wiederbeschaffungswertes "gedrückt", kann er ausnahmsweise den Ersatz der vollen Reparaturkosten verlangen.

(OLG München 10 U 3258/08)