Filesharing: Haftung für unzureichend gesicherten WLAN-Anschluss Privatpersonen können auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. Das hat der für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschieden. (BGH I ZR 121/08 - Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 12. Mai 2010) |