Keine Haftung für 9-jährigen Fahrradfahrer
Kollidiert ein 9-jähriger Fahrradfahrer mit einem Pkw, der in Fahrtrichtung am linken Fahrbahnrand geparkt ist, kann bereits das verkehrswidrige Linksparken eine generelle verkehrstypische Überforderungssituation des Kindes begründen, weil ein links geparktes Fahrzeug erhöhte Aufmerksamkeit verlangt, um sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug unbesetzt ist und keine weitere Gefahr darstellt oder ob mit einem plötzlichen Anfahren in die eigene Fahrtrichtung gerechnet werden muss.
(LG Saarbrücken 13 S 133/09)