Keine Verjährung während der Mietzeit
Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar
(BGH VIII ZR 104/09)
Keine Verjährung während der Mietzeit
Der Anspruch des Mieters auf Mängelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar
(BGH VIII ZR 104/09)