Lieferung eines Pkw in falscher Farbe
Die Lackfarbe bestimmt das Erscheinungsbild eines Pkw und gehört deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung. Eine andere als die bestellte Farbe bedeutet daher regelmäßig einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers.
(BGH VIII ZR 70/07)