Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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Mietminderung bei Lärmbelästigung - Randalierende Mieter

Was hilft im Kampf gegen einen lärmenden Mitbewohner, der einen um den Schlaf bringt?

 

Eine gemeinsame Strategie von betroffenen Mietern und deren Vermieter.

Ein Vermieter und dessen Mieter mussten sich mit einem Mitbewohner herumärgern, der immer wieder den Hausfrieden störte. Geboten wurde das volle Programm: laute Musik, Trommeleinlagen gegen Wände und Heizkörper, Geschrei zur Nachtzeit und Pöbeleien gegen jeden, der es wagte, um etwas mehr Rücksicht zu bitten.

 

Die betroffenen Mitbewohner kürzten darauhin den Mietzins um insgesamt knapp 1.100,00 €. Diesen Betrag verlangte der betroffene Vermieter von dem Störenfried zurück und bekam vom Amtsgericht Bremen Recht.

 

Der Beklagte habe die ihm aus dem Mietverhältnis obliegende Nebenpflicht, den Hausfrieden nicht zu stören, schuldhaft verletzt. Die Mitbewohner waren deshalb berechtigt, ihre Miete anteilig, und nicht nur für die Dauer der jeweiligen Ruhestörung zu kürzen. Denn auch wenn es durchaus auch mal Phasen gab, zu denen der Beklagte nicht gelärmt habe, sei der von ihm verursachte Lärm als unregelmäßig auftretende, aber jederzeit mögliche Belästigung zu werten, die sich nachteilig auf den Wohnwert der übrigen Mieter ausgewirkt habe. Eine Kürzung des Mietzinses um 20 % hielt das Gericht deshalb für angemessen.