Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

Zuckerbergstraße 25
54290 Trier

Tel.: +49 (651) 9919072
Fax.: +49 (651) 9919056

E-Mail: info@kanzlei-kreuter.eu

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Beratungshilfe
Jeder Ratsuchende hat das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt (Charta der Rechte des Mandanten, verabschiedet auf der 90. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 26. Oktober 2001 in München).

Für Bürger mit geringem Einkommen bietet der Staat Hilfe an. Im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen und in Beratungsangelegenheiten gibt es die sog. Beratungshilfe.

Der Antrag auf Gewährung der Beratungshilfe ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Der Ratsuchende kann selbst, schriftlich oder persönlich den Antrag auf Beratungshilfe beim Gericht stellen. Wenn über den Antrag positiv entschieden wurde, stellt das Amtsgericht ihm einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann der Ratsuchende dann direkt einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen.

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie rechtschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtschutzversicherung die Gebühren. Selbstverständlich holen wir die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein und führen die erforderliche Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung kostenfrei. 

Pauschalhonorar
Daher bieten wir Ihnen in vielen Fällen ein Pauschalhonorar für die gesamte außergerichtliche Beratung und Vertretung an. Diese Form der Vergütungsvereinbarung bietet dem Mandanten hohe Kostensicherheit und Transparenz.

Für die anwaltliche Beratung bieten wir Ihnen die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ab 40,00 € zzgl. USt. an.

Stundenhonorar
Bei einem Stundenhonorar vereinbart der Rechtsanwalt die Vergütung unter Zugrundelegung des zeitlichen Aufwandes. Der Nachteil für den Mandanten besteht darin, dass er den tatsächlich geleisteten Aufwand des Rechtsanwalts nur schwer überprüfen kann und eine genaue Kostenprognose vielfach nicht möglich ist. Andererseits besteht für den Rechtsanwalt die Pflicht, die für die Bearbeitung des Mandates aufgewendete Zeit umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der durchschnittliche Stundensatz deutscher Anwälte beträgt 182,00 € zzgl. USt. (vgl. Forschungsbericht des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement von Hommerich/Kilian "Vergütungsvereinbarung deutscher Rechtsanwälte", S.65). Die Kanzlei Kreuter bietet Mandanten, die an einer Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage eines Stundenhonorars interessiert sind, ein Stundenhonorar ab 79,00 € zzgl. USt.an. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass private Mandanten es jedoch vorziehen, schon vorab, also vor der Übertragung eines Mandates möglichst genau über die Kosten für Beratung und Vertretung informiert zu werden.

Kosten

Scheuen Sie Sich nicht, mit uns über die Honorarfrage zu sprechen. Gerne beraten wir Sie vor der Mandatsannahme über die voraussichtlich entstehenden Kosten und machen damit die Gebühren transparent und nachvollziehbar. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung bieten wir Ihnen in vielen Fällen eine Pauschalvergütung an.

Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, oder Ihnen Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zusteht, werden Sie gegebenenfalls vollständig von der Übernahme der Anwaltskosten freigestellt. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite (siehe unten).

Die anwaltliche Leistung wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, das überwiegend eine Abrechnung nach dem Streitwert oder Gegenstandswert vorsieht.

Außergerichtliche Beratung, Vertretung und Mediation
Die seit dem 01.07.2010 gültige Fassung des RVG sieht für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit vor, dass der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll.

Vergütungsvereinbarung
Für eine Vergütungsvereinbarung stehen dem Rechtsanwalt mehrere Modelle zur Verfügung. Je nach Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit, den Vermögensverhältnissen des Mandanten und der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bietet die Kanzlei Kreuter folgende Gebührenvereinbarungen an.

Stundenhonorar

Pauschalhonorar

Rechtsschutzversicherung

Beratungshilfe

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