Schmerzensgeld und Nachbarschaftsstreit
Einzelne Beleidigungen innerhalb von nachbarschaftlichen Auseinandersetzungen sind noch nicht geeignet, eine Geldentschädigung nach sich zu ziehen. Eine wiederholte Verletzung des Persönlichkeitsrechtes durch beleidigende Äußerungen vor umstehenden Nachbarn kann allerdings als schwere Persönlichkeitsverletzung mit der Folge eines Schmerzensgeldanspruchs zu werten sein.
(OLG Frankfurt a.M. 16 U 15/09)