Umlagefähigkeit von Betriebskosten
Wiederkehrende Kosten der Reinigung des Öltanks einer Heizungsanlage sind umlagefähige Betriebskosten. Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen wiederkehren, können grundsätzlich in dem Abrechnungszeitpunkt umgelegt werden, in dem sie entstehen.
(BGH VIII ZR 221/08)