Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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Zu weit gehende Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

Schönheitsreparaturen können dem Mieter nur insoweit übertragen werden, als es sich nicht um Instandsetzungsmaßnahmen handelt. Eine Klausel, die dagegen verstößt, ist insgesamt unwirksam.

(BGH VIII ZR 48/09)

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