Anspruch auf Nutzungsausfall auch nach Rücktritt vom Kaufvertrag
Ein auf einen Mangel eines Kraftfahrzeuges gestützter Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag schließt dessen Recht nicht aus, daneben auch Ersatz des mangelbedingten Nutzungsausfallschadens zu verlangen, wenn jedenfalls die Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch vorliegen.
(BGH VIII ZR 145/09)