Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

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Gehsteigparker erhält keinen Schadensersatz

Falschparker auf dem Gehweg haben keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Kind zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr mit dem Fahrrad versehentlich den Pkw beschädigt.

(AG München 331 C 5627/09)