Kosten
Scheuen Sie Sich nicht, mit uns über die Honorarfrage zu sprechen. Gerne beraten wir Sie vor der Mandatsannahme über die voraussichtlich entstehenden Kosten und machen damit die Gebühren transparent und nachvollziehbar. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung bieten wir Ihnen in vielen Fällen eine Pauschalvergütung an.
Sofern Sie rechtsschutzversichert sind, oder Ihnen Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe zusteht, werden Sie gegebenenfalls vollständig von der Übernahme der Anwaltskosten freigestellt. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite (siehe unten).
Die anwaltliche Leistung wird grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet, das überwiegend eine Abrechnung nach dem Streitwert oder Gegenstandswert vorsieht.
Außergerichtliche Beratung, Vertretung und Mediation
Die seit dem 01.07.2010 gültige Fassung des RVG sieht für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit vor, dass der Rechtsanwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll.
Vergütungsvereinbarung
Für eine Vergütungsvereinbarung stehen dem Rechtsanwalt mehrere Modelle zur Verfügung. Je nach Umfang der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit, den Vermögensverhältnissen des Mandanten und der Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten bietet die Kanzlei Kreuter folgende Gebührenvereinbarungen an.
Stundenhonorar
Pauschalhonorar
Rechtsschutzversicherung
Beratungshilfe