Stundenhonorar
Bei einem Stundenhonorar vereinbart der Rechtsanwalt die Vergütung unter Zugrundelegung des zeitlichen Aufwandes. Der Nachteil für den Mandanten besteht darin, dass er den tatsächlich geleisteten Aufwand des Rechtsanwalts nur schwer überprüfen kann und eine genaue Kostenprognose vielfach nicht möglich ist. Andererseits besteht für den Rechtsanwalt die Pflicht, die für die Bearbeitung des Mandates aufgewendete Zeit umfassend und nachvollziehbar zu dokumentieren. Der durchschnittliche Stundensatz deutscher Anwälte beträgt 182,00 € zzgl. USt. (vgl. Forschungsbericht des Soldan Instituts für Anwaltsmanagement von Hommerich/Kilian "Vergütungsvereinbarung deutscher Rechtsanwälte", S.65). Die Kanzlei Kreuter bietet Mandanten, die an einer Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage eines Stundenhonorars interessiert sind, ein Stundenhonorar ab 79,00 € zzgl. USt.an. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass private Mandanten es jedoch vorziehen, schon vorab, also vor der Übertragung eines Mandates möglichst genau über die Kosten für Beratung und Vertretung informiert zu werden.