Rechtsanwalt
Kristian Kreuter

Zuckerbergstraße 25
54290 Trier

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Beratungshilfe
Jeder Ratsuchende hat das Recht auf anwaltlichen Beistand eines von ihm frei gewählten Anwalts seines Vertrauens zu jeder Zeit, auch wenn er nicht über ausreichende Mittel verfügt (Charta der Rechte des Mandanten, verabschiedet auf der 90. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 26. Oktober 2001 in München).

Für Bürger mit geringem Einkommen bietet der Staat Hilfe an. Im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen und in Beratungsangelegenheiten gibt es die sog. Beratungshilfe.

Der Antrag auf Gewährung der Beratungshilfe ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen Wohnsitz hat. Der Ratsuchende kann selbst, schriftlich oder persönlich den Antrag auf Beratungshilfe beim Gericht stellen. Wenn über den Antrag positiv entschieden wurde, stellt das Amtsgericht ihm einen Berechtigungsschein aus. Mit diesem Berechtigungsschein kann der Ratsuchende dann direkt einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen.

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